Nicht ganz einfach gestaltete sich die rechtspolitische Diskussion mit den USA, die auf ihren Grundsätzen der Selbstregulierung vor umfassender Gesetzgebung bestand. Anders als in Deutschland, wo die Zweckbestimmung der Daten durch den Absender geregelt wird, besitzt in den USA der Empfänger das Entscheidungsrecht darüber – was mit den deutschen Datenschutzregeln nicht vereinbar war.
Die hier dargelegten Inhalte zeigen nur einen speziell den IT-Sektor betreffenden Ausschnitt aus der Vortragsfülle der IDACON. Interessierte finden weiterführende Informationen unter www. idacon.de. l