Vor gut 25 Jahren trat in Deutschland das Datenschutzgesetz in Kraft – Interview mit dem neuen Bundesbeauftragten Peter Schaar
Daten als Privateigentum
Wem gehören personenbezogene Daten? Diese zunehmend bedeutende Frage wurde in Deutschland erstmals mit dem Anfang 1978 in Kraft getretenen Bundesdaten-schutzgesetz beantwortet. Wie die Agenda im Bereich der informationellen Selbstbestimmung für die kommenden Jahre aussieht, erläutert der neue Datenschutzbeauftragte Peter Schaar imInterview mit der Computer Zeitung.
Datenschutz muß sich als Qualitätsmerkmal etablieren
Werden Sie versuchen, mehr Einfluss auf Unternehmen zu bekommen im Sinne von Datenschutzpflichten? Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist ja nur für einen Teil der Wirtschaft als Kontroll- und Aufsichtsbehörde zuständig – nämlich für die Unternehmen, die in den Bereichen der Telekommunikation und des Postwesens tätig sind. Ansonsten liegt die Zuständigkeit bei den Aufsichtsbehörden der Länder. Gleichwohl meine ich, dass es ein wichtiger Punkt sein wird, die Unternehmen davon zu überzeugen, dass ein guter Datenschutz auch in ihrem eigenen Interesse ist. Wo mangelt es derzeit am meisten im Datenschutz? Zum einen krankt es in der technologischen Entwicklung. Eine Vielzahl von Techniken geht einher mit der häufig beiläufigen Erhebung personenbezogener Daten. Beispiele dafür sind Smart-Labels oder ID-Chips, mit denen Waren zunehmend ausgestattet werden und die es dann gestatten, unbemerkt für den Betroffenen, die gespeicherten Informationen auszulesen. Diese Technologie birgt natürlich ein erhebliches Überwachungspotenzial. Eine zweite Herausforderung besteht darin, dass Datenschutz in der gesellschaftlichen Debatte nicht allzu hoch angesiedelt ist. Wenn es dann um konkurrierende Rechtsgüter wie die innere Sicherheit geht, ist Datenschutz häufig der zweite Sieger. Ich denke, da kommt es darauf an, das Image das Datenschutzes und damit die Bedeutung des informationellen Selbstbestimmungsrechts in der öffentlichen Diskussion zu stärken. Der dritte Aspekt ist eine rechtspolitische Herausforderung: Das Datenschutzrecht ist zerstückelt in eine kaum übersehbare Vielzahl von Rechtsvorschriften. Diese wieder in ein sinnvolles Sys-tem zusammenzuführen, halte ich für sehr vordringlich. Der Staat wird nicht mehr als Big Brother gefürchtet, sondern das Internet. Wollen Sie auch darauf reagieren? Selbstverständlich spielt das Internet in der Datenschutzdiskussion eine zentrale Rolle. Das ist ja auch ein Thema, mit dem ich mich bislang intensiv beschäftigt habe. Hier geht es einerseits darum, zu verhindern, dass unbemerkt irgendwelche Verhaltensmuster von Internetnutzern mitgeschnitten und dann in personenbezogenen Profilen zusammengeführt werden. Es geht aber auch sicherlich da-rum, zu verhindern, dass staat-liche Stellen auf die von privaten Unternehmen gesammelten Daten zugreifen oder die Firmen sogar verpflichten, solche Informationen auf Vorrat zu sammeln, die sie selbst für ihre unternehmerischen Zwecke gar nicht benötigen. E-Government macht sich breit in den Amtsstuben. Wird der Staat eine Vorreiterrolle übernehmen im Hinblick auf innovative Lösungen, die zudem datenschutzrechtlich sauber sind? E-Government ist von strategischer Bedeutung, weil sich Unternehmen mit ihren Modellen daran orientieren werden. Es kommt darauf an, hier den Datenschutz gut zu verankern. Für das Projekt Bund Online 2005 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein E-Government-Handbuch entworfen, bei dem auch die Datenschutzbeauftragten mitgewirkt haben. Ich werte das als einen Ansatz in die richtige Richtung. Außerdem haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder unter meiner Mitwirkung Handlungsempfehlungen zum Thema datenschutzgerechtes E-Government entwickelt, die sie allen interessierten Stellen zur Verfügung stellen. Peter Ilg/pk