Die Abwehr von Spam ist für rigoros operierende Arbeitgeber und Administratoren riskant. An Mitarbeiter gerichtete Spam-Mails einfach zu löschen, verstößt nämlich gegen Fernmeldegeheimnis und Aufbewahrungspflichten.
Es gibt ein Recht auf Spam-Empfang: Ulrich Emmert als Referent auf dem Kongress „Security“ der LANline und COMPUTER ZEITUNG in Düsseldorf (April 2005).
Fast jeder E-Mail-Nutzer hat inzwischen erstklassige Kontakte für Viagra-Bestellungen, gekaufte Doktortitel oder Geschäfte in Nigeria. Die Spam-Statistik unserer Kanzlei zum Beispiel meldet zurzeit, dass über 90 Prozent der unter „kanzlei.de“ empfangenen Mails durch den Spam-Filter aussortiert werden. Die lästige Mailflut weckt bei vielen Anwendern den Wunsch nach radikalen Abwehrmaßnahmen – aber Vorsicht ist besser, denn nicht nur der Spam-Versender, sondern auch der Empfänger muss sich vor rechtlichen Fallstricken hüten.
Empfang privater Mails muss toleriert werden
Selbst wenn die Firma den privaten Gebrauch des Internets verbietet, kann dem Mitarbeiter aus logischen Gründen nicht untersagt werden, private Mails zu empfangen. Der Anwender selbst hat nämlich keine Chance, das Absenden privater Mails an seine Adresse effektiv zu unterbinden. Da die Mails und damit auch Spam in der Regel an den Mitarbeiter persönlich und nicht an die Firma adressiert sind, gelten somit die Regeln des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes für private Mails.