Kaum jemand kann von sich behaupten, nicht gern auf Gutscheine zurückzugreifen, auch wenn diese oft dazu verleiten, Dinge zu erwerben, deren Besitz nicht dringend notwendig ist. Gutscheinaktionen gibt es mittlerweile in fast allen Kategorien von Produkten und Dienstleistungen, die existieren. Gutscheine sind zudem eine beliebte Geschenkidee, so auch zum Beispiel ein Gutschein für Neckermann.de. Um den Begriff “Gutschein” zu definieren, kann man sagen, es handelt sich um ein urkundenähnliches Dokument, welches einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung bescheinigt und kann als Wertpapier gehandelt werden. Wenn nicht anders festgelegt, können Gutscheine nicht mit Geld ausgezahlt werden, sondern sind nur für ihren individuell festgelegten Nutzen bestimmt.
Gutscheine können zumeist nicht beliebig erstellt werden, sondern müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um gültig zu sein. Stammt der Gutschein von einem Unternehmen, wie zum Beispiel einem Onlineshop, so dürfen die Gutscheine nur von deren Anbietern erstellt werden. Sie zeichnen durch ihr offizielles Layout aus, welches unter anderem Firmennamen und -logo enthält. Um mögliche Fälschungen zu verhindern, sind sie zudem entweder mit einem Zahlen- oder einem Strichcode versehen, welcher für jeden Gutschein einzigartig ist, um eine Wiederverwendung dieser ausschließen zu können.
Um unterscheiden zu können, welche Gutscheine wirklich sinnvoll sind und welche nicht, findet man online viele Foren und anderen Internetseiten, auf denen man Verbraucherberichte über diverse Gutscheinaktionen findet. Hier wird auch Auskunft darüber gegeben, ob sich ein Gutschein verbraucherfreundlich einlösen lässt.
In diesen Foren werden dem Verbraucher jedoch auch Tipps gegeben, welche er beim Nutzen von Gutscheinen beachten sollte. Zum einen haben viele Gutscheine Verfallsdaten, welche auf ihnen vermerkt sind. Ist das nicht der Fall, ist davon auszugehen, dass eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres vorherrscht, an dem der Gutschein ausgestellt wurde. Zum anderen sind die Anbieter nicht verpflichtet, wenn nicht anders schriftlich festgehalten, dem Kunden den Betrag des Gutscheines mit Bargeld auszuzahlen. Auch das Restgeld, so der Gutschein nicht vollständig ausgeschöpft wurde, muss nicht zurückerstattet werden.
Verbraucherberichten zufolge lohnen sich Gutscheinaktionen besonders, wenn sie aufgrund von Testwochen gestartet werden. Hierbei kommt es häufiger vor, dass die Gutscheine nicht nur eine reine Rabattfunktion haben, sondern die beinhaltenden Produkte und Dienstleistungen kostenlos erworben werden können. Die häufigsten Probleme treten jedoch auf, wenn es um die Gültigkeitsfrist der Gutscheine geht, da einige Anbieter diese für den Kunden nicht nachvollziehbar darstellen, beziehungsweise nicht aufführen. Dadurch gilt automatisch die besagte Minimalfrist der Gesetzesgeber, über welche sich jedoch die wenigsten Kunden bewusst sind. Auch die Anbieter nutzen diese Unklarheiten gerne aus. Bei Gutscheinen, welche online eingelöst werden, können ebenfalls einige Komplikationen auftreten. Diese entstehen zum Beispiel durch eine nicht nachvollziehbare Ungültigkeit des einzugebenden Zahlencodes. Wenn dies der Fall ist, ist kaum möglich zu beweisen, dass der Code bisher noch nicht eingelöst wurde und somit verliert der Gutschein an Gültigkeit.
