Datenfernübertragung mit effektivem Datenschutz

Die Übertragung von vertrauenswürdigen Daten spielt neben ihrem Einsatz in der Industrie vor allem beim Onlinebanking eine große Rolle. Gerade hier macht der Kunde oft an den Sicherheitsstandards, die bei der Datenübertragung verwendet werden, seine Gunst dem Institut gegenüber abhängig. Je besser die Sicherheitsvorkehrungen, desto besser ist das Image der Bank. Es sind jedoch viele Nutzer unter den Kunden des Onlinebankings, die sich nicht im geringsten für die Codierung ihrer Daten interessieren, dieselben wohl, die ihre WLAN-Anschlüsse ungeschützt und offen lassen, die, ohne nachzudenken, ihre intimsten Fotos in Netzwerken platzieren. Doch auch, wenn man nur seine Daten in ein Frageformular eingibt, beispielsweise für einen Versicherungsvergleich private Krankenversicherung, so wäre es doch schon interessant zu wissen, was mit diesen Daten passiert. Die Transparenz des Einzelnen, der Trend zum gläsernen Menschen nimmt zu.

Der Datenschutz hat in den letzten Jahrzehnten eine enorme Wichtigkeit erlangt. Mit immer neuen technologischen Lösungen wird der Erfassung, die Weitergabe und die Analyse von Daten immer einfacher, mit den Datenmengen können Verknüpfungen erzeugt werden, die irgendwann ein komplettes Profil eines Bürgers ergeben. Interessiert an diesen personenbezogenen Daten sind in erster Linie natürlich Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke der gezielten Werbung, doch auch Finanzbehörden, die Kriminalpolizei zur Bekämpfung von Verbrechen, Unternehmer, die ihre Mitarbeiter kontrollieren möchten.

Geschützt sind die Kunden, Arbeitnehmer und Privatpersonen durch verschiedene Gesetze zum Datenschutz. So gibt es die bereits 1995 grundlegend formulierte „Europäische Datenschutzrichtlinie“, die Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union sowie die bereichsspezifische Richtlinie 2002/58/EG, das ist die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, seit 1980 bereits die international gültige „OECD Guidelines on the Protection of Privacy and Transborder Data Flows of Personal Data“. Dieses Abkommen soll dazu dienen, den Informationsaustausch zu fördern, Handelshindernissen auszuweichen und gemeinsame europäische und US-amerikanische Strukturen zu pflegen. Der Datenschutz ist im Grundgesetz verankert. Auch hier gibt es den von den Amerikanern geprägten Anspruch auf „Right to Privacy“, nämlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Schutz personenbezogener Daten wird ständig schwieriger. Werden beispielsweise ganze Betriebe oder Unternehmensteile ins nichteuropäische Ausland verlagert, fallen die Richtlinien und Gesetze, die für die Bundesrepublik und Europa gelten, vollkommen weg.